Der BUND hat nun gegen einige Mythen zu den Windkraft-Genehmigungsverfahren eindeutig Position bezogen (s. untenstehende PM). Zuletzt waren solche bezüglich des Rückzugs von WEA-Projektierern am Standort Görzhäuser Hof zu lesen. Zum Start vor gut drei Jahren gab es für die Planungen hohen Zuspruch bei den Vertretern von Stadt, Ortsbeirat und Standortfirmen. Daraufhin wurden die umfangreichen Planungen inkl. der erforderlichen Gutachten vorangetrieben. Über die Bürgerbeteiligung im gesetzlichen Genehmigungsverfahren hinaus wurde informiert und auch alle Gutachten sollten transparent und überprüfbar öffentlich vorgestellt werden.
Der von Waldinteressenten und Standortbetreiber forstwirtschaftlich genutzte Wald wurde auf Arten- und Naturschutzaspekte untersucht, Fledermäuse und Vogelhorste kartiert und Flugbewegungen über einen langen Zeitraum festgehalten. Dies sind zwingende Anforderungen für die Genehmigung und ggf. nötige Betriebsauflagen. Für die Gutachten sind sehr umfassende Anforderungen, vor allem lange Zeiträume nötig, die die hierfür beim Regierungspräsidium zugelassenen Gutachter erfüllen müssen.
Das am Tag vor Bekanntwerden des Ruhens der Windparkplanungen beim Regierungspräsidium privat eingereichte Vogelgutachten dürfte dies, wie auch schon eine Reihe weitere von Dr. Martin Kraft (s. PM des BUND unten) nicht erfüllen. Nicht selten zählen die als Gutachter zugelassenen Experten mehr Horste und dokumentieren darüber hinaus akribisch den Besatz und die Flugbewegungen der Vögel über mehrere Jahre.
Zudem ist Dr. Kraft, wie oft behauptet, kein Professor insbesondere nicht der Universität Marburg. Auch ist die für ihn vielfach angeführte Bezeichnung als führender Ornithologe Deutschlands sicherlich, angesichts dessen, dass er weder dem Vorstand noch dem Beirat der Deutsche Ornithologen-Gesellschaft noch dem der Hessischen Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz e.V. angehört, vorsichtig formuliert, recht hochgegriffen.
Martin Kraft erhielt 2012 eine Gastprofessur als Partner-Professur auf ehrenamtlicher Basis (Docente Asociado en forma honoraria) am „Centro Universitario de Rivera“ in Uruguay. Seitdem nennt er sich Professor. Aktuell ist er in den dortigen Verzeichnissen des Personals, von Forschung und Lehre nicht zu finden.
In Marburg ist er Privatdozent. Mit ausgewiesenen Windkraftgegnern hat er ein Institut gegründet, das u.a. die Auswirkungen von Windkraftanlagen untersuchen soll. Als Gutachter für Genehmigungsverfahren ist er nicht zugelassen, wie hingegen so einige andere Ornithologen und die Experten der Staatliche Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland. Öffentliche Äußerungen u.a. über tausende durch Windkraftanlagen „regelrecht geschredderter Vögel“ wurden hingegen von der Fachwelt mit Kopfschütteln kommentiert, konnten durch nichts belegt werden und stehen im Gegensatz zu den jahrzehntelangen Aufzeichnungen und allen wissenschaftlichen Studien zum Vogelschlag an Windkraftanlagen.
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PM des BUND Marburg-Biedenkopf:
Derzeit gewinnt man zunehmend den Eindruck, dass eine der wirksamsten Maßnahmen
zur Vermehrung geschützter Arten die Planung von Windkraftwerken ist. Sobald die Planung bekannt wird, stellen sich ausschließlich Brutvorkommen von Schwarzstörchen, Rotmilanen und weiteren windkraftsensiblen Arten in nie zuvor gekanntem Ausmaß ein.
Wälder, die von promovierten Naturschützern seit Jahren als von der forstlichen Nutzung
ruinierte Holzäcker klassifiziert werden, mutieren über Nacht zu höchstwertigen Naturwaldbiotopen.
Besonders auffällig ist diese spontane Wandlung der Natur in Planungsverfahren, wo die
Bürgerinitiativen von dem Marburger Ornithologen Dr. Martin Kraft mit Gutachten versorgt werden.
Die fachliche Qualität dieser Gutachten findet bisher ihre konkrete Würdigung in der Überprüfung durch die Obere Naturschutzbehörde des Regierungspräsidiums Gießen im Rahmen immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren und fallweise durch die
Verwaltungsgerichte. In 2014 fielen vor dem Verwaltungsgerichtshof Kassel die Behauptungen zum Vogelschutz im genehmigten Windpark Hilsberg wie ein Kartenhaus in sich zusammen. Zu vergleichbaren Aussagen wurden im Verfahren 2016 zum benachbarten Windpark Rachelshausen keine belastbaren Beweise vorgelegt. Im 2015 genehmigten Windpark Amöneburg-Roßdorf wurden naturschutzfachliche Behauptungen des Ornithologen in bemerkenswerter Deutlichkeit von dem als windkraftkritisch bekannten Dr. Klaus Richarz als Leiter der Vogelschutzwarte Hessen zerlegt.
Die unter anderem von Dr. Kraft vorgelegten Gutachten belegen vielfach eine Reihe von veralteten oder nicht nachvollziehbar lokalisierten Einzelbeobachtungen. Sie schließen
daraus in bislang nicht schlüssiger Weise auf Brutvorkommen im näheren Umfeld der geplanten Windkraftanlagen.
Auch für den Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland gibt es leider keinen völlig unproblematischen Standort für die Errichtung von Windkraftanlagen. Ihre Zulassung
unterliegt jedoch einer signifikant schärferen Restriktion als beispielsweise der Straßenbau.
Während die FFH-Naturschutzgebiete Tabuflächen für die Windkraft sind, durchschneidet zum Beispiel der vom Bundesverwaltungsgericht für zulässig erklärte Bau der BAB A 49 mit seinen Betonpisten auf vier Kilometern Länge das FFH-Gebiet „Herrenwald“ bei Stadtallendorf.
Unbestreitbar ist, dass die Energiewende und damit auch die Entlastung aller Ökosysteme
von Luftschadstoffen nur mit dem Einsatz von Windenergie schnell genug realisierbar
ist. In seinem Sondergutachen 2015 „Stickstoff: Lösungsstrategien für ein drängendes
Umweltproblem“ beschreibt derSachverständigenrat für Umweltfragen der Bundesregierung die schwerwiegenden Belastungen für die Waldökosysteme durch Eintrag von Luftstickstoff und Kohlendioxid aus der Kohleverstromung. Als entscheidenden Ansatz zur Reduzierung dieser Schädigung empfiehlt er dringend den Ausbau der Sonnen- und Windenergienutzung bei zügiger Reduzierung des Kohlestromeinsatzes.
Den Bürgerinitiativen hält der BUND entgegen: „Wer nicht möchte, dass mit Atomkraft weiterhin die Lebensgrundlagen auf unserem Planeten zerstört, durch Braunkohletagebau ganze Landschaften samt Siedlungen und Kulturgütern weggebaggert werden, kann derzeit auf den Ausbau der Windenergie nicht verzichten. Wer Windkraft blockiert, handelt entweder nach dem St.-Floriansprinzip oder bleibt die Antwort auf die Frage schuldig, woher denn der umweltverträgliche Strom ohne Atom- und Kohlekraft kommen soll zum Beispiel für die von allen Parteien geforderte Umkehr zur Elektromobilität“.