Windpark Wollenberg

An dieser Stelle finden Sie alle wesentlichen Grundinformationen zum bis Oktober 2014 geplanten interkommunalen „Windpark Wollenberg“. Um den bis dahin verbreiteten Desinformationen, die zur Verunsicherung vieler beitragen, entgegenzuwirken, hatte ich als Klimaschutzmanager des Nordkreises möglichst jeden Aspekt, jede Frage zu diesem Thema aufgegriffen und alle Fakten möglichst überprüfbar in einer “FAQ Windpark Wollenberg” dargelegt.

Ein Hauptaspekt dafür, dass der Windpark aufgegeben wurde, war die entgegen der bis dahin und auch in anderen Bundesländer üblichen Artenschutzvorgabe für Fledermäuse im Umweltministerium vorgenommene Ausweitung auf einen 5-km-Radius als pauschalen Ausschlusskriterium. Diese war fachlich nicht haltbar und wurde letztlich zurückgenommen, blieb aber für die Nichtberücksichtigung im Regionalplan relevant. Eine qualifizierte natur- und artenschutzrechtliche Betrachtung der Flächen durch Windkraftinvestoren könnte somit zu einem anderen Ergebnis kommen.

(Zitate aus klimax-nordkreis.de, 2014) Der geplante interkommunale “Windpark Wollenberg” ist ein Kooperationsprojekt der Stadtwerke Marburg und der an den Wollenberg angrenzenden Kommunen Lahntal und Wetter, sowie unter Beteiligung der Gemeinde Cölbe. Zudem soll interessierten Bürgerinnen und Bürgern die Beteiligung an diesem Projekt nicht nur offen stehen, vielmehr sollen diese dazu eingeladen werden, sich zu beteiligen.

Ziel ist es dadurch die Wertschöpfung möglichst bei Kommune, kommunalen Unternehmen und Bürgern der Region vor Ort zu erhalten, statt bei externen Investoren, was auch eine höhere Akzeptanz für solch ein Vorhaben in der Bevölkerung schafft.

Allgemeine Überlegungen zum Potenzial der Windkraft wurden schon 2002 geprüft, konkrete zu Windkraftanlagen an verschiedenen Standorten in diesem Gebiet gibt es seit Mitte 2011. Seitdem haben Investoren begonnen sich um Standorte zu bemühen. Die Regionalplanung sieht seit Mitte 2013 eine Vorrangfläche auf dem Wollenberg als Beitrag zur energiepolitischen Zielsetzung von Hessen vor (s.u.). Um die Planung in kommunaler Hand zu haben und nicht auswärtigen Investoren  zu überlassen, wurden mit HessenForst Vereinbarungen getroffen.

Das bürgerschaftliche Engagement soll in Form einer Genossenschaft realisiert werden.
Die Rechtsform der Genossenschaft genießt aufgrund ihres demokratischen Rufs („one man, one vote“) und der möglichen Haftungsbeschränkung (Ausschluss von Nachschusspflichten in der Satzung) eine hohe Akzeptanz.

Die kommunalen Parlamamente von Lahntal und Wetter, sowie von Cölbe haben der vorgesehenen Beteiligung an der noch zu gründenden „Gemeinschaftswindpark Wollenberg GmbH & Co. KG” zugestimmt.

Seit 2011 fanden bereits ein halbes Dutzend Informationsveranstaltungen statt, um die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig über das geplante Vorhaben zu informieren.
Mitte 2013 haben die Stadtwerke auch in einer Präsentation Daten zum “Windpark Wollenberg” (PDF, 4,8 MB), inkl. von Visualisierungen der Anlagen aus allen erdenklichen Perspektiven vorgestellt.

Vorgesehen sind für den Windpark

  • 6 Windkraftanlagen; Typ: Nordex N 117 oder ähnlich
  • wenn möglich 3 Anlagen im Gemeindegebiet Lahntal und 3 Anlagen im Gemeindegebiet Wetter
  • Netzeinspeisung voraussichtlich in UW Goßfelden
  • Investitionsvolumen: ca. 20,0 Mio. €, das entspricht: ca. 1.390 €/kW
  • installierte elektrische Leistung: 14,4 MW
  • erwartete EEG-Jahresstrommenge: ca. 25.000MWh/a, das entspricht: ca. 1.740 h/a
  • erwartete CO2-Einsparung: ca. 13.000 t/a
  • ökologische Amortisationsdauer: ca. 1 Jahr
  • dauerhafte neue Arbeitsplätze: ca. 1 MJ

Die Gesamtfläche des Wollenbergs beträgt 14.000.000 qm, der dauerhaft Flächenbedarf einer WKA beträgt zwischen 1.500 und maximal 4.000 qm, sowie zeitlich begrenzt zusätzlich weitere 2-4.000 qm. Davon kann in dem Wirtschaftswald Wollenberg durch die Nutzung bestehender Wirtschaftswege und Windwurfflächen der zusätzliche Einschlag erheblich minimiert werden.  Das bedeutet, dass über 99% des Waldes unberührt bleiben.

Im Genehmigungsverfahren werden alle Belange der Beeinträchtigung von Mensch und Natur abgeprüft und ggf. Auflagen erlassen, um diese auszuschließen oder zu minimieren. Untenstehend können Sie sich über die planungsrechtlichen Grundlagen informieren.

Energiepolitische Ziele in Hessen

Einen großen Beitrag zur Erreichung der energiepolitischen Ziele der Hessischen Landesregierung und ihrem Ziel, bis zum Jahr 2050 100 % Prozent des Endenergieverbrauchs ohne Verkehr aus erneuerbaren Energien zu decken, wird die Windkraft in Hessen erbringen.

Die Landesregierung wird die Voraussetzungen schaffen, damit in der Größenordnung von 2 Prozent der Landesfläche Vorrangflächen zur Nutzung der Windenergie zur Verfügung stehen. Die Ausweisung der Windvorrangflächen erfolgt nach den Kriterien, die vom Energiegipfel empfohlen werden.

Der Beitrag des Windkraftsektors zur Erreichung des 100%-Ziels ist mit theoretisch 28 Terrawattstunden/Jahr veranschlagt. (aus: Energieland Hessen)

Planung von Windenergieanlagen

Windenergieanlagen mit Leistungsgrößen von rund 3 MW sind heute üblich. Aus ökonomischen und aus Gründen des Landschaftsschutzes ist die Konzentration von Anlagen in Windparks an geeigneten Standorten sinnvoll.

Eine solche Investition erfordert kompetente Planung und sorgfältige Vorbereitung der Finanzierung. Ebenso braucht der Betrieb dieser kostenintensiven Anlagen ein hohes Maß an Professionalität, um Ausfälle und Stillstände zu vermeiden und optimale Ergebnisse zu erzielen.

Die Planung von Windparks muss auf das erforderliche Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz abgestellt werden Für den konkreten Standort sind insbesondere umfängliche naturschutzfachliche und immissionsschutzrechtliche Voruntersuchungen erforderlich. Dies muss in einer sorgfältigen Wirtschaftlichkeitsbetrachtung berücksichtigt sein. (aus: Energieland Hessen)

Planungsrechtliche Grundlagen und weitere Fakten