FAQ Windkraft

An dieser Stelle hatte ich Anfang 2014 im Zusammenhang mit dem interkommunalen „Windpark Wollenberg“ alle damals in Informationsveranstaltungen genannten Fragen zur Windkraft und dessen Planungsrecht an sich, sowie zu den energiepolitischen Zielen in Hessen beantwortet.

Ab dem Jahre 2017 kamen bei weiteren Windkraftplanungen in der Region diese erneut auf. Grundsätzlich hat sich natürlich an den Antworten nichts geändert. Es gibt jedoch mittlerweile viele neue umfangreiche wissenschaftliche Untersuchungen und weitaus detailliertere Darstellungen der Fakten.

Faktenchecks

Im Rahmen des Landesprogramms „Bürgerforum Energieland Hessen“ wurden die Argumente und Ergebnisse der Expertenhearings dokumentiert und als Faktenpapiere aufbereitet. Als Referenten und kritische Fragesteller waren Experten aus Wissenschaft, Wirtschaft, begleitenden Behörden sowie aus betroffenen Verbänden und Initiativen eingeladen. Der „Faktencheck Windenergie in Hessen“ liefert Antworten auf die kritischen Fragen rund um den Nutzen und die Risiken bestimmter Teilaspekte der Windenergie, um der interessierten Öffentlichkeit die Möglichkeit in einer emotional aufgeheizten Debatte einen Überblick über die nüchternen Diskussionsgrundlagen zu bieten.

Die Faktenpapiere sollen fortlaufend ergänzt und aktualisiert werden.

Neben den Fragekomplexen rund um die Windenergie sollen ergänzend auch weitere Energiequellen und Systemkomponenten der Energiewende in Hessen beleuchtet werden, um Erwartungen und Vorbehalte in der öffentlichen Diskussion sowie Chancen und Risiken in der technischen Umsetzung nach aktuellen Wissensstand einordnen zu können.

Weiterhin bietet der RP Kassel einen Infobrief zu Tourismus und Windenergie.

Windenergie allgemein





Planungsrechtliche Fragen zu Windkraftanlagen vor Ort

Antworten

Windenergie allgemein

  • Frage: Ist die Windenergietechnik ausgereift?
  • Antwort: Ja. Windkrafttechnologie ist nicht nur ausgereift und betriebssicher, sie ist auch in ständiger Weiterentwicklung begriffen. Windkraftanlagen gehören zu den wichtigsten Exportgütern Deutschland, sie gelten als technisch führend und heimische Anlagen- und Komponentenhersteller sind am Weltmarkt gut positioniert. In Deutschland selbst waren Mitte 2013 mehr als 23.400 Anlagen in Betrieb.
    Mit dem erreichten Grad der technischen Reife sind Betriebs- und Prognoseberechnungen zunehmend belastbarer und deutlich realitätsnäher geworden als noch vor wenigen Jahren. Die technische Weiterentwicklung geschieht auf allen Ebenen, d.h. sowohl bei  Nabenhöhen und Rotordurchmessern, der Effizienzsteigerung an den Turbinen und Rotorblättern, als auch bei der Minderung von Materialeinsatz, Emissionen und Abfällen. Die heute üblichen Windkraftanlagen sind für ihre jeweiligen Standorte (Offshore, Küste oder Binnenland) angepasst und mit den frühen Anlagen aus der Zeit der Jahrtausendwende technisch und ertragsmäßig nicht vergleichbar.

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  • Frage: Ist Strom aus Wind wettbewerbsfähig?
  • Antwort: Ja. Aber wie bei jeder Investition, jedem Unternehmen hängt dies von den einzelnen Kosten ab, in diesem Fall den Gestehungskosten des Windstroms, also von den Investitions- und Betriebskosten der Windenergieanlage und dem Standort.
    Die sog. Stromgestehungskosten ermöglichen einen Vergleich der unterschiedlichen Technologien. Sie bezeichnen die Kosten, welche für die Energieumwandlung von einer anderen Energieform (z.B. Wind oder Sonneneinstrahlung) in elektrischen Strom notwendig sind. Jedoch sind Folgekosten, wie bspw.  für die Endlagerung von atomaren Abfällen oder Umweltbelastungen, wie Klimaerwärmung oder Waldsterben nicht enthalten.
    Die Stromgestehungskosten liegen bei Standorten im Binnenland (onshore) aktuell zwischen 0,45 und 10,7 ct/kWh; See-Standorte (offshore) haben Kosten zwischen 11,9 und 19,4 ct/kWh – sind also wesentlich teurer. Die Wettbewerbsfähigkeit von Windenergieanlagen an Land liegt damit im Bereich der konventionellen Kraftwerke wie Steinkohle, Braunkohle und Kernkraft; die  Stromgestehungskosten für die fossile Stromerzeugung liegt zwischen 3,8 und 9,8 ct/kWh.
    Auch hier gilt: Die Stromgestehungskosten älterer Anlagen sind nicht mit aktuellen vergleichbar, da zu dieser Zeit sowohl die Technik, wie die Windprognosen noch nicht so ausgereift waren wie heute.
  • Quelle:Stromgestehungskosten erneuerbare Energien, 13. November 2013“;  Fraunhofer Institut für Solare Energiesysteme ISE (9.510,33 KB, pdf)

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  • Frage: Wie funktioniert eine Windkraftanlage?
  • Antwort: Bei der Windenergie handelt es sich letztlich um durch Sonneneinstrahlung angetriebene kinetische, also Bewegungsenergie der Luftmassen. Sie wird von den Menschen schon seit dem Altertum mittels Windmühlen oder Windrädern für vielerlei Zwecke genutzt. Der Wind setzt die Rotorblätter in Bewegung und diese treiben einen Generator an, wie bei einem Fahrraddynamo. Der Generator wandelt die mechanische Energie und damit die im Wind enthaltenen Leistung in elektrische Energie um. s. hierzu auch den Wikipedia-Artikel zu Windenenergie.

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  • Frage: Wie kommt der Strom aus Windkraft zu mir nach Hause?
  • Antwort: Es ist geplant die Windräder über ein Erdkabel an das Umspannwerk in Goßfelden anzuschließen. Es sollen keine Hochspannungsleitungen mit Masten dafür gebaut werden. Der Netzbetreiber übernimmmt die Verteilung. Sie entscheiden von  wem Sie Strom beziehen. Auf diese Frage gehen die Stadtwerke Marburg auch in einer Präsentation Daten zum “Windpark Wollenberg” (PDF, 4,8 MB) ein.

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  • Frage: Wie leistet die Windenergie einen Beitrag zum Klimaschutz?
  • Antwort: Windenergieanlagen haben über den gesamten Produktlebenszyklus mit die geringsten Treibhausgasemissionen aller Energieerzegungsanlagen. Eine Kilowattstunde Wind-Strom erzeugt nur rund 2 bis 4 % der Treibhausgasemissionen einer Kilowattstunde wie sie im Durchschnitt der deutschen Kraftwerkspark bewirkt. Während des Betriebs erzeugen sie sogar keinerlei Schadstoffemissionen (z. B. keine Staubemissionen, Stickoxide oder Schwefeldioxid). Sie stellen in weniger als einem Jahr die zu Ihrer Herstellung benötigte Energie wieder bereit, haben sich somit energetisch amortisiert.

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  • Frage: Wie nachhaltig ist Windenergie wirklich?
  • Antwort: Wissenschaftliche Institute haben errechnet, dass eine Windenergieanlage während ihrer Laufzeit gut 40 bis 70 Mal so viel Energie erzeugt, wie für ihre Herstellung, Nutzung und Entsorgung eingesetzt wird. Der Deutsche Naturschutzring schreibt dazu: „Am Ende fällt nicht nur die Kosten­, sondern auch die Energiebilanz für die Nutzung der regenerativen Ressource Wind positiv aus. Denn die für Herstellung, Betrieb und Errichtung von Windrädern benötigte Energie wird innerhalb von drei bis sechs Monaten wieder hereingeholt. Das ist aber nur ein Bruchteil der Lebenszeit einer modernen Windmühle von rund 20 Jahren.“
    Monitoring zu den gesamtwirtschaftlichen Kosten- und Nutzenwirkungen beim Ausbau der Erneuerbaren Energien, (Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung u.a., 2011, pdf-Datei 280kB)

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  • Frage: Wie viel CO2 wird eingespart?
  • Antwort: Auf Grundlage der vom Umweltbundesamt ermittelten CO2-Einsparungen für die Windkraft und der erwarteten Strommenge des Windparks von etwa 25.000 MWh/a, ist von einer Einsparung von mehr ca. 13.000 Tonnen CO2 pro Jahr auszugehen. Auch auf diese Frage gehen die Stadtwerke Marburg auch in einer Präsentation Daten zum “Windpark Wollenberg” (PDF, 4,8 MB) ein.

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  • Frage: Wie viele Tage im Jahr erzeugen die Anlagen Strom?
  • Antwort: Üblicherweise werden die Angaben bei Windenergieanlagen in Vollastsstunden angegeben, d.h. umgerechnet auf deren Maximalleistung. Die tatsächliche Anzahl der Tage und Stunden hängt aber von den Windverhältnissen, dem Anlagentyp, der Leistungsfähigkeit der Anlage und möglichen Auflagen im Genehmigungsbescheid ab.
    Denn sie laufen natürlich zumeist nur mit halber oder noch geringerer Leistung, was für die effiziente Nutzung von Vorteil ist. Laut Hersteller kommt die N117/2400 an typischen Binnenlandstandorten auf über 3.500 Volllaststunden. Doch diese Zahl wird nicht als Grundlage der Wirtschaftlichkeitsberechnung genommen, sondern aus zwei unabhängigen Windertragsprognosen, den Erfahrungen von bestehenden Anlagen und Sicherheitabschlägen berücksichtigt. Aktuelle Anlagen im Mittelgebirge kommen auf 2.300 Volllaststunden (s. EEG-Meldedaten u.a. in Energymap Mittelhessen).

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Windenergie in Hessen

  • Frage: Wie viele Windenergieanlagen gibt es aktuell in Hessen?
  • Antwort: Derzeit, d.h. mit dem gleichen Stand 31.12.2013 waren in Hessen 754 Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von 974 Megawatt (MW) installiert.
    Im Landkreis Marburg-Biedenkopf  waren zur Mitte des Jahres 2013 36 Windkraftanlagen in Betrieb. (s. Status des Windenergieausbaus in Deutschland am 31.12.2013, pdf, 784kB)

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  • Frage: Welche Ziele hat das Land Hessen beim Ausbau der Windenergie?
  • Antwort: Gemeinsames auf einem Energiegipfel festgegtes Ziel der hessischen Parteien mithin der Landesregierung ist es bis zum Jahr 2050 100% Prozent des Endenergieverbrauchs ohne Verkehr aus erneuerbaren Energien zu decken, Einen großen Beitrag zur Erreichung hierzu soll die Windkraft in Hessen erbringen. Die Landesregierung hat 2012 im Grundsatz einen Flächenbedarf von 2 Prozent der Landesfläche festgelegt. Bei Nutzung dieser Landesfläche können theoretisch 28 Terawattstunden pro Jahr produziert werden. Die Ausweisung der Windvorrangflächen erfolgt nach den Kriterien, die vom Energiegipfel empfohlen wurden. Die Ziele sind im Landesentwicklungsplan festgelegt: Zweite Verordnung über die Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 vom 27. Juni 2013 (PDF, 127 KB)

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  • Frage: Welche weiteren Erneuerbaren Energien tragen welchen Beitrag zum Energiemix?
  • Antwort: Die übrigen regenerativen Energieträger sollen zum 100%-Ziel in Hessen einen wesentlich geringeren Anteil beitragen. Solarenergie soll einen Beitrag von 6 Terawattstunden (TWh) pro Jahr leisten. Für die Nutzung der Geothermie und der Wasserkraft wurde ein Potenzial von zusammen mehr als 1 TWh pro Jahr ermittelt und die Nutzung der Biomasse kann mit über 13 TWh pro Jahr (Strom und Wärme) beitragen. Mehr hierzu unter »energieland.hessen.de.

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  • Frage: Welche Vorteile hat Windenergie für die Kommunen?
  • Antwort: Ganz entscheidend für die Wertschöpfung in der Region ist der Anteil der Finanzierung vor Ort. Zudem schafft die Errichtung und der Betrieb der Anlagen Arbeitsplätze. Der Betreiber hat Gewerbesteuer zu entrichten, die nur dann anfällt, wenn das Betreibermodell nicht, wie bei häufig bei externen Investoren, auf vorzeitiges Abschöpfen ausgelegt ist. Daher ist es  so wichtig nur mit kommunalen Partnern vor Ort zu planen, zu bauen und zu finanzieren. Zahlreiche Untersuchungen belegen dies.

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Windenergie auf dem Wollenberg

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  • Frage: Gibt es genügend Wind auf dem Wollenberg?
  • Antwort: Sowie im noch gültigen Regionplan, wie im Entwurf des aktuellen Energieteilplans hat das Regierungspräsidium die Fläche auf dem Wollenberg als geeignet, als ausreichend windhöffig ausgewiesen: Windpotenzialkarte Hessen – Bericht (PDF, 6.800 KB), Windpotenzialkarte Hessen – Übersicht 140 m (PDF, 980 KB). Die Potenzialanalyse Erneuerbare Energien vom Januar 2012 weist eine Windgeschwindigkeit von 6,25-6,5 m/s in 140 m Höhe aus. Grundlage hierfür sind physikalische Modelle, das Strömungsverhalten des Windes, langjährige Winddatenreihen und das Geländeprofil. Da das Raster beruhend auf Daten des Deutschen Wetterdienstes vom TÜV ausgewertet auf einem groben Raster beruhend eine zu große ungenauigkeit von etwa 0,5 m/s besitzt, haben die Stadtwerke Marburg für den ganzen Landkreis mit echten Windertragsdaten und weiteren Messungen die Potenziale der Windkraft substanziell präzisiert. Zusätzlich sind zwei unabhängige Windgutachten erstellt worden, die die Grundlage für die Wirtschaftlichkeitsberechnung bilden. Da die Stadtwerke für weitere Windkraftprojekte mit einer Kombination aus stationären und mobilen Messungen, sowie ihren eigenen Ertragsdaten ihre Potenzialberechnungen kalibrieren, also sozusagen eichen können, kann vor einer letztendlichen Investitionsentscheidung diese noch ein weiteres Mal überprüft werden.

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  • Frage: Wie hoch sind die Anlagen, die auf dem Wollenberg gebaut werden sollen?
  • Antwort: Die Nabenhöhe beträgt 140 m, der Rotordurchmesser: 117 m, die Rotorfläche: 10.751 m²

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  • Frage: Wie viel kostet das Projekt? Ist es wirtschaftlich?
  • Antwort: Die Einzelkosten einer Windenergieanlage beträgt ca. 3.500.000,- €. Hinzu kommmen ggf. weiter Planungs- und Finazierungskosten. Diese werden im Laufe der Entwicklung kontinuierlich angepasst und überprüft, so dass die letztlichen Kosten für eine endgültige Entscheidung nur zeitnah zu nennen sind. Derzeit kann von einer Investitionsssumme etwa 24 Mio€  ausgegangen werden. Die Wirtschaftlichkeitberechnung beruhend auf den aktuellen Investitions-, Finanzierungkosten und den Einspeisevergütungen belegt die Wirtschaftlichkeit des Projektes (s. Wirtschaftlichkeitsberechnung auf »lahntal.de).
    Sie wird, je näher die Entscheidung rückt, immer weiter präzisiert und transparent dargestellt werden. Denn entschieden wird erst dann, wenn alle Fakten zeitnah bewertbar sind. Die von den Gegnern des „Windparkes Wollenberg“ behauptete Unwirtschaftlichkeit unterstellt, dass die Bürgermeister, Mitarbeiter der Verwaltungen und beteiligten Unternehmen die Windräder, wie von Ihnen formuliert „mit aller Macht umsetzen,“ einfach bauen wollen, nur damit sie dort stehen und das Geld vernichten, mit dem genau diese Personen bezahlt werden. Dies kann durchaus als Diffamierung gesehen werden. Nach nunmehr 20 Jahren Erfahrung mit dem Thema gibt es sowohl bei den kommunalen Unternehmen, den Energieversorgern, den Sparkassen und auch in den Verwaltungen genügend Erfahrung, um die Qualität von Windgutachten und Wirtschaftlichkeitsberechnungen beurteilen zu können.

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  • Frage: Wie viele Windenergieanlagen sollen wo errichtet werden?
  • Antwort: 6 Windkraftanlagen vom Typ Nordex N 117 oder ähnlich, wenn möglich 3 Anlagen im Gemeindegebiet Lahntal und 3 Anlagen im Gemeindegebiet Wetter mit einer installierten elektrische Leistung von 14,4 MW.

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  • Frage: Wie viel Strom sollen die geplanten Windräder im Jahr erzeugen?
  • Antwort: Die erwartete EEG-Jahresstrommenge von ca. 25.000MWh/a, das entspricht ca. 1.740 h/a mit einer erwarteten CO2-Einsparung von ca. 13.000 t/a

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  • Frage: Wieviel Fläche des Wollenberges wird beim Bau, wieviel dauerhaft benötigt?
  • Antwort: Die Gesamtfläche des Wollenbergs beträgt 14.000.000 qm, der dauerhaft Flächenbedarf einer WKA beträgt maximal 5.000 qm, und noch einmal zeitlich begrenzt weitere maximal 5.000 qm. Davon kann in dem Wirtschaftswald Wollenberg durch die Nutzung bestehender Wirtschaftswege und Windwurfflächen der zusätzliche Einschlag erheblich minimiert werden. Das bedeutet, dass über 99% des Waldes unberührt bleiben. Dazu werden zwischen 1 und 2% Wald eingeschlagen, d.h. um die 200.000 qm, also 10x so viel, wie am Wollenberg benötigt werden.

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  • Frage: Was passiert mit der genutzten Waldfläche, wenn die Anlagen abgebaut werden?
  • Antwort: Die Anlagen werden rückstandslos zurückgebaut, was wirtschaftlich eingeplant und abgesichert ist. Die Fläche kann wieder aufgeforstet werden.

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  • Frage: Was wurde bislang untersucht, um die potenziellen Flächen zu bestimmen?
  • Antwort: Gemeinsam mit Vertretern der Kommmuen, der Stadtwerke, HessenFort und weiteren Vertretern wurden die Flächen, die sowohl nach Windhöffigkeit und Sicherheitsabständen geeignet sind, dahingehen ausgewählt, dass keine naturschutzfachlich wertvolle Bereiche, keine Altholzbeständen und keine ausgewiesenen Kernzonen  von naturnahe Ökosystemen betroffen sind. Es sollen vorrangig zur holzwirtschaftlichen Nutzung vorgesehene Waldgebiete genutzt werden und dort solche, die durch Windwurf und breit ausgebauten Wirtschaftwegen wenig zusätzlichen Einschlag benötigen.

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  • Frage: Welche Vorteile hat die Windenergienutzung für unsere Region?
  • Antwort: Der Umbau der zentralen Energieproduktion zu einer dezentralen verändert nicht nur den Energietransport, sondern regionalisiert auch die Wertschöpfung. Voraussetzung hierfür ist, dass keine externen Projektierer und Investoren das Heft bei dem anvisierten Ausbauziel des Landes in der Hand haben. Unsere Region und ihre Bürger können auf verschiedenen Wegen profitieren: durch die finanzielle Beteiligung der Bürger, durch die Vergabe von Leistungen an regionale Unternehmen und indem der regionale Energieversorger den Betrieb der Windenergieanlagen langfristig übernehmen. Ziel muss es also sein, Investitions- und Betriebsmodell für den Windpark so zu wählen, dass die Wertschöpfung möglichst bei Kommune, kommunalen Unternehmen und Bürgern der Region vor Ort zu erhalten, was zudem nach allgemeinder Erfahrungeine höhere Akzeptanz für solch ein Vorhaben in der Bevölkerung schafft.

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  • Frage:Werden zusätzliche Hochspannungsmasten benötigt?
  • Antwort: Nein, die Windenergieanlagen werden per Erdkabel am Umspannwerk Goßfelden angeschlossen.

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Bürgerbeteiligung Windkraftanlagen vor Ort

  • Frage: Wie haben bisher die Kommunen und die Stadtwerke über das Projekt informiert?
  • Antwort: Seit 2011 fanden bereits ein halbes Dutzend Informationsveranstaltungen statt, um die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig über das geplante Vorhaben zu informieren. Mitte 2013 haben die Stadtwerke in einer Präsentation Daten zum “Windpark Wollenberg” (PDF, 4,8 MB), inkl. von Visualisierungen der Anlagen aus allen erdenklichen Perspektiven vorgestellt.
    Den aktuellen Planungsstand finden Sie auf der »Webseite der Gemeinde Lahntal.

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  • Frage: Wer entscheidet über das Projekt? Wie werden die Bürger einbezogen?
  • Antwort: Die Grundsatzentscheidung für das Genehmigungsverfahren sind von den Parlamenten von Wetter und Lahntal schon Anfang bis Mitte 2013 auf den Weg gebracht worden. Diesen wird dann auch die letztendliche Investitionsentscheidung vorgelegt, wenn alle Fakten einschließlich der ggf. nötigen Auflagen bekannt sind. Erst auf dieser Grundlage wird die Wirtschaftlichkeitsberechnung ihre größtmögliche Sicherheit für diese Entscheidung erhalten. Die Bürger sind seit den ersten Prüfaufträgen 2011 bis heute kontinuierlich über das Projekt informiert worden. Darüberhinaus können sie über ein bürgerschaftliches Engagement in einer zu gründenden Genossenschaft unmittelbar Einfluß nehmen. Darüberhinaus gibt es rechtlich keine weiteren Einflußmöglichkeiten und im Regelfall auch kein Klagerrecht für den einzelnen Bürger.

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  • Frage: Wann wurden und werden die nötigen Entscheidungen getroffen?
  • Antwort: Da die Initiative für einen Windpark auf dem Wollenberg von Lahntal ausging, wurde dort auch die ersten Beschlüsse gefasst. Nach einem schon 2002 erfolgten Auftrag zuerst das Potenzial der Windkraft in Lahntal zu untersuchen, beauftragte die Gemeindevertretung der Gemeinde Lahntal dann am 22. Juni 2011 den Gemeindevorstand auch die Errichtung und den Betrieb von Windkraftanlagen auf dem Gemeindegebiet fachlich zu prüfen. Schließlich hat die Gemeindevertretung am 3. November 2011 den Gemeindevorstand beauftragt dem RP Gießen eine Windvorrangfläche „Wollenberg“ vorzuschlagen, ein entsprechendes Abweichungsverfahren zu beantragen und ggf. ein avifaunistisches Gutachten in Auftrag zu geben. Für die Errichtung und den Betrieb von Windkraftanlagen sollte mit der EMB/Stadtwerke Markung über einen Vertrag verhandelt werden. Dazu wurden weitere Beschlüsse über die Aufstellung bzw. Änderung von FNP- und B-Plänen gefasst. In der Folge war dann vorgesehen, das bürgerschaftliche Engagement in Form einer Genossenschaft zu realisieren. Ähnliche Beschlüsse wurden mit etwas Verzögerung sowohl in Wetter, wie in Cölbe gefasst. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wetter hat hierbei einer Beteiligung des Eigenbetriebes Stadtwerke Wetter an der zu gründenden „Gemeinschaftswindpark Wollenberg GmbH & Co. KG“ zugestimmt.

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  • Frage: Wann wird mit dem Bau der Anlagen begonnen, wann sollen sie fertig sein?
  • Antwort: Ursprünglich war das Zeitfenster für Bau und Fertgstellung das zweite Halbjahr 2014. Derzeit besteht aber eine Unsicherheit in Sachen Mopsfledermaus. Die oberen Naturschutzbehörden seien  laut Nachfrage der OP „lediglich nochmals in Kenntnis gesetzt“ worden, „dass sich an den naturschutzfachlichen und -rechtlichen Grundzügen aus dem sogenannten WKA-Leitfaden nichts geändert“ habe. Im laufenden Genehmigungsverfahren sieht aber das Regierungspräsidium (RP) Gießen dennoch Bedarf nach einer Klarstellung der Ministeriumsposition. Das Ministerium stellte auf OP-Nachfrage klar, dass es „keinen neuen Erlass“ zum Schutz der Mopsfledermaus gebe. und dass kein Bezug zu einem konkreten Vorhaben vorliegt. Der Schutz der Mopsfledermaus ist deshalb für die Genehmigung des Windparks Wollenberg relevant, da diese seltene Art in unseren Landkreis nur mit einer Wochenstubenkolonie bei Elmshausen (Dautphetal) nachgewiesen ist und der als Jagdgebiet angenommene 5-Kilometer-Radius auch den Wollenberg schneidet.Klarzustellen ist nun, ob das bisher fachlich gewählte gutachterliche Verfahren gemäß der Richtlinie ausreichend ist oder nicht. Diese kann dann den Genehmigungszeitpunkt entscheidend beeinflussen.

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  • Frage: Wie können sich Bürger finanziell an dem Projekt beteiligen?
  • Antwort: Vorgesehen ist, das bürgerschaftliche Engagement in Form einer noch zu gründenden Genossenschaft zu realisieren. Ggf. werden die Stadtwerke auch noch zusätzlich wieder einen CO2-Sparbrief anbieten. Dabei handelt es sich um einen Sparbrief der Sparkasse Marburg-Biedenkopf, den diese in Kooperation mit den Stadtwerken Marburg auflegen.

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  • Frage: Wo kann ich mich informieren, wenn ich weitere Fragen habe?
  • Antwort: Die Verwaltungen von Cölbe, Lahntal, Wetter und die Stadtwerke Marburg stehen für Fragen zur Verfügung. Auf deren Webseiten ist vorgesehen, umfassender als bisher zu informieren.

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Planungsrechtliche Fragen zu Windkraftanlagen vor Ort

  • Frage: Welcher Abstand zur Wohnbebauung wird zugrunde gelegt?
  • Antwort: Mindestens 1.000 m Abstand zur Wohnbebauung ist Genehmigungsvoraussetzung. Die Abstände sind in der Regel deutlich weiter, meist doppelt so weit.

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  • Frage: Wie wirken sich Windenergieanlagen auf das Landschaftsbild aus?
  • Antwort: Die Visualisierung der Windenergieanlagen in der Landschaft nach bestimmten fachlichen Vorgaben ist ebenfalls Genehmigungsvoraussetzung. Die Stadtwerke Marburg haben diese für viele Standorte rund um den Wollenberg schon Mitte 2013 erstellt. Abhängig von Gestaltung, Geländeprofil, Witterung und persönlichem Empfinden werden solche Anlagen als störend oder von anderen als interessant empfunden. Untersuchungen haben wiederholt gezeigt, dass die Akzeptanz umso größer ist, je mehr je mehr persönliche Erfarungen mit entsprechenden Anlagen vorhanden sind. Siehe hierzu die eine »aktuelle Umfrage aus 2013.

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  • Frage: Greifen Windenergieanlagen nicht zu sehr in die Natur ein?
  • Antwort: Jedes Bauwerk, jede Straße, jede Energierzeugungsanlage stellt einen Eingriff in die Natur dar. Im Vergleich aller Energieerzeugungsanlagen ist sie die Erneuerbare Energie mit der schnellsten energetischen Amortisation, dem geringsten Flächenverbrauch und wenigsten dauerhaften Belastungen. Gegenüber der derzeit anteilmäßig größten Energieträger bei der Stromerzeugung, der Braunkohle, benötigt sie einen minimalen Bruchteil an Fläche, benötigt wesentlich geringere Stromtrassen und hat geringste dauerhafte Auswirkungen auf Mensch und Natur, sowie auf die Klimaerwärmung. Alle Eingriffe in der in die Natur müssen gemäß dem Genehmigungsverfahren, wenn möglich zuerst vermieden, sonst minimiert und durch Naturschutzmaßnahmen ausgeglichen werden. s hierzu der »Leitfaden Berücksichtigung der Naturschutzbelange bei der Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen (WKA) in Hessen (PDF, 515 KB) .

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  • Frage: Sind Windenergieanlagen eine Gefahr für Flugrouten von Vögeln?
  • Antwort: Die durch Windkraftanlagen getöteten Vögel werden seit Jahren einzeln erfasst. Studien zur Gefährdung kommen zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen. Da Zugvögel auch gegen andere Gebäude, Hochspannungs- und Funkmasten prallen und sterben – bspw. sind dies in Nordamerika 6,8 Millionen Zugvögel jedes Jahr – kann ist eine signifikant höhere Gefährdung durch Windenergieanlagen nicht belegbar. An erster Stelle der Tötung von Vögeln insgesamt stehen Katzen, danach kommen sonstige Bauwerke und Fahrzeuge. Der Anteil der speziell durch Windenergieanlagen getötete Vögel liegt im Bereich von Bruchteil einer Promille aller. Im Genehmigungsverfahren wird die Gefährdung von Zugvögel geprüft: Berücksichtigung des Naturschutzes bei Planung und Genehmigung von WKA in Hessen (1,5 MB), Eckpunkte des Leitfadens für die Vogelwelt dargestellt von Martin Hormann, Vogelschutzwarte Hessen, RLP, Saarland.

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  • Frage: Gibt es Beeinträchtigungen für die heimischen Wildtiere?
  • Antwort: Nein, alle bisherigen Untersuchungen haben gezeigt, dass abgesehen von der Bauphase Rehe, Füchse und Hasen und andere Wildtiere kein oder allenfalls nur ein geringes Meideverhalten zeigen. Es gibt sogar – im übrigen auch für bodenbrütenden Vögel – positive Auswirkungen auf den Bestand einiger Wildtiere. U.a. werden Freiflächen im Wald als zusätzliche Futterplätze genutzt.

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  • Frage: Was ist Infraschall und was hat das mit Windenergie zu tun?
  • Antwort: Als Infraschall wir der niederfrequenten Schallbereich mit Frequenzen kleiner 16 Hz (Hertz) bezeichnet, teilweise auch kleiner 20 Hz. Diese Frequenzen liegen unterhalb der Hörschwelle des Menschen im Bereich der Luftdruckschwankungen also bspw. bei Wind oder Meeresbrandung. Infraschall wird auch von technischen Geräten wie Klimaanlagen oder Fahr- und Flugzeugen und eben von Windenergieanlagen erzeugt. Wenn auch nicht hörbar, können diese aber dennoch wahrgenommen werden, wenn sehr hohe Schalldrücke vorliegen.
    Wenn der Infraschall an Aufenthaltsorten von Menschen den Pegel von 120 dB übersteigt, können Störungen des Wohlbefindens auftreten. Bei den aktuell im Binnenland eingesetzten großen Windenergieanlagen wird in einem Abstand von 300 bis 500 Metern die menschliche Wahrnehmungsschwelle unterschritten, die zudem mehrere Größenordnungen unterhalb von gefährlichen Schallleistungen liegt, da die genannten hohen Schalldruckpegel von diesen Windenergieanlagen nicht erreicht werden.
    Immer wieder wird behauptet, die Weltgesundheitsorganisation (WHO) fordere für Windenergieanlagen einen Mindestabstand von 2 km, manchmal auch 3,5 km oder einen Abstand entsprechend der 10-fachen Anlagenhöhe zu bewohnten Gebäuden. Die WHO hat weder Richtlinien speziell für Lärm von Windenergieanlagen noch Empfehlungen zu Abständen zwischen Windenergieanlagen und Wohnbebauung veröffentlicht. Es gibt von ihr lediglich allgemeine Hinweise zum nächtlichen Schutz vor Lärm aus dem Jahre 2009. Als Vorsorgewert zur Vermeidung von gesundheitsrelevanten Effekten, insbesondere für besonders empfindliche Personen wird ein Außenpegel von 40 dB(A) für die Nacht genannt. Dieser entspricht dem Immissionswert der TA Lärm für allgemeine Wohngebiete, der meist gleichzeitig als unzureichend benannt wird.
    Hier finden Sie ausführliche Erläuterungen des Bayerischen Landesamtes für Umwelt: „Windkraftanlagen – beeinträchtigt Infraschall die Gesundheit?„, sowie ein arbeitsmedizinischen Artikel zu möglichen biologische Wirkungen von tieffrequentem Schall  jeweils mit weiterführendenLiteraturhinweisen.

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  • Frage: In welchem Bereich werfen Windenergieanlagen Schatten?
  • Antwort: Abhängig von Jahres- und Tageszeit, sowie der Witterung wirft die Windenergieanlage mit ihren Flügeln je nach Sonnenstand und Intensität einen bewegten Schatten. Dieser ist im voraus genau berechenbar. Dabei wird unterschieden zwischen dem maximal möglichen und den realen Schattenzeiten. Der zulässige Schattenwurf ist gesetzlich geregelt. Die tolerierbare Dauer darf nach Bundes-Immissionsschutzgesetz 30 Minuten täglich und 30 Stunden im Jahr nicht überschreiten. Abhängig vom Ergebnis der Schattenwurfprognosen werden die Anlagen so platziert, dass an Wohngebäuden die empfohlenen Zeiten eingehalten werden. Das Berechnungsergebnis stellt die Bereiche dar, in denen zeitweise mit Verschattung zu rechnen ist.
    Dabei wird angenommen, dass keine Bewölkung vorhanden ist, also die Sonne tagsüber immer scheint, und dass sich der Rotor immer dreht. In der Praxis sind die Schattenwurf-Zeiten aufgrund meteorologischer Bedingungen kürzer. Da jedoch die potenziellen Standorte der geplanten Windenergieanlagen in der Regel deutlich weiter als der Mindestabstand von 1.000 Meter von Wohngebieten entfernt liegen, sind Beeinträchtigungen durch Schattenwurf nahezu ausgeschlossen. Der laut den Berechnungen theoretisch mögliche maximale Schattenwurf, also bei dauerhaft schönem wolkenfreien Wetter, liegt am Immissionspunkt 9 in Warzenbach vor und beträgt ca. 23 Minuten im Jahr (s. »Webseite der Gemeinde Lahntal).
    Auch verschiedene Studien, nicht nur aus Deutschland, sondern bspw. auch aus unserem Nachbarland Schweiz zeigen, dass die tatsächliche Beeinträchtigung deutlich geringer ist, als erwartet. Auch die Frage des Schattenwurfes wird selbstverständlich im Genehmigungsverfahren abgehandelt: Handlungsempfehlungen des HMWVL und des HMUELV zu Abständen von raumbedeutsamen Windenergieanlagen zu schutzwürdigen Räumen und Einrichtungen (PDF, 25 KB)

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  • Frage: Was ist unter dem Discoeffekt, was unter Befeuerung zu verstehen?
  • Antwort: Beim Disco-Effekt handelt es sich um periodische Lichtreflexionen, die an dem sich drehenden Rotor bei älteren Windenergieanlagen auftrat und wird gelegentlich fälschlich mit dem periodischen Schattenwurf verwechselt oder in Verbindung  gebracht. Der Effekt kam vor, wenn direktes Sonnenlicht auf die spiegelnde und rotierende Oberfläche des Rotors der Windenergieanlage traf und in Sichtbeziehungen gelenkt wurde. Heute werden die Rotorblätter moderner Windenergieanlagen mit matten und wenig, spiegelnden Oberflächen beschichtet, so dass sie aktuell bei der Immissionsbewertung keine Rolle mehr spielen.
    Bei Windkraftanlagen mit mehr als 100 Metern Höhe sind zur Sicherheit des Flugverkehrs eine Hindernisbefeuerung vorgeschrieben. Bei neueren Anlagen sind dies Leuchtdioden (LED) oder Blitzlampen mit einem jeweils charakteristischen Blinkmuster die störend auf Anwohner wirken können. Aus diesem Grund sind inzwischen verträgliche Abstrahlwinkel vorgeschrieben, dürfen die Warnlichter bei guter Sicht gedimmt werden und sind Systeme in der Entwicklung, die bspw. mit geringsten Lichtemmissionen Richtung Boden auskommen, oder radargestützt nur dann einschalten, wenn sich ein Flugzeug in der Nähe befindet.
    In einer vom BMU in Auftrag gegebenen Forschungarbeit von 2010 wurde „die Akzeptanz und Umweltverträglichkeit der Hinderniskennzeichnung von Windenergieanlagen“ untersucht. In der aktuellen Planung haben die auf den Windenergieanlagen des Wollenbergs zu verwendenden Signal-Lichter eine Lichtstärke von maximal 100 cd (candela), was etwa der Lichtstärke einer 80W-Glühbirne entspricht oder den Rücklichtern eines PKWs in etwa 500m Entfernung. (s. »Webseite der Gemeinde Lahntal).

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  • Frage: Gibt es durch Windenergieanlagen negative Auswirkungen auf Immobilienpreise und Tourismus?
  • Antwort: Nein, es sind keine negativen Effekte nachweisbar. Nur dort, wo ein vehementer Widerstand gegen einen Windpark vorhanden war, wurden im Sinne einer selbsterfüllenden Prophezeiung kurzzeitige Einbrüche der Immobilienpreise festgestellt. Signifikante mittel- und langfristige negative Auswirkungen auf das Preisniveau der Immobilien sind hingegen statistisch nicht zu verzeichnen. Einzelnen anderslautenden regionalen Untersuchungen widersprechen die Immobilienökonomen Prof. Dr. Philip Thalmann von der Hochschule Lausanne und Prof. Dr. Günter Vornholz von der EBZ Business School in Bochum.
    Dieses Bild wird insbesondere durch die Entwicklung in Regionen mit überdurchschnittlich vielen Windkraftanlagen, wie bspw. in Ostfriesland zu ebenso überdurchschnittlich ansteigenden Immobilienpreisen belegt. Dort haben auch Untersuchungen auf die touristische Wirkung gezeigt, dass die weitaus größte Zahl der Touristen keine negative Auswirkungen der Windkraftanlagen angibt und es sogar eine zunehmenden Anteil von Touristen gibt, die diese als Bereicherung sehen. Besichtigungen von Windkraftanlagen gehören mittlerweile zum Tourismusangebot.
    Flächendeckende Untersuchungen gibt es bisher hierzu nicht, aber in einzelnen regionalen Untersuchungen zeigt sich wiederholt das gleiche Bild, wie bspw. aktuell 2013 hier in der Eifel, bei denen nur 12% sie als störend oder sehr störend sehen und 91 Prozent der Befragten sagten, sie würden auch im Fall des Baus zusätzlicher Anlagen weiter die Eifel besuchen.

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  • Frage: Ist der Rückbau gesichert und ist er nicht viel zu teuer?
  • Antwort: Ja, er ist gesichert und er ist nicht horrend teuer, geht nicht in die Millionen, wie esWindkraftgegner gerne behaupten, um den Grundstückseignern Angst zu machen, da sie aufgrund der Baulasten, die zur Verwirklichung der Windenergieanlagen nötig, ja haftbar gemacht würden.
    Es ist richtig, dass der Rückbau von WEA mindestens so aufwendig ist, wie deren Aufbau. Mithilfe von zwei Kränen wird jede Anlage Stück für Stück abgetragen und schließlich, wenn kein Repowering auf dem Standort stattfindet, das Fundament so beseitigt, dass wieder Forst- oder Landwirtschaft betrieben werden kann. Hierfür verlangt der Bundesgesetzgeber Verpflichtungserklärungen des Betreibers und von den Genehmigungsbehörden bei aktuellen Anlagen etwa € 130.000,- je nach Bundesland Rückstellungen oder Bürgschaften, so dass dieser selbst bei einer Insolvenz gewährleistet ist. Die Behörde muss durch „geeignete Maßnahmen bei Erteilung der Genehmigung die Voraussetzungen dafür schaffen, dass der Rückbau, zu dem sich der Vorhabenträger […] verpflichtet hat“, auch tatsächlich durchgesetzt werden kann (vgl. BVerwG Urteil vom 17.10.2012 – Az. 4 C 5.11, s. auch Energiedialog NRW)
    Die Erfahrungswerte aus dem Rückbau von bisher rund 1.000 WEA zeigt, dass die Größenordnung von Rückstellungen und Bürgschaften eher hoch angesetzt sind. Zudem müssen sie durch aktuelle Angebote in Abständen aktualisiert werden. Und Turbinen, Rotorblätter, Turmhäuser und andere Komponenten aus ausrangierten deutschen Windanlagen sind in anderen Ländern vor allem in Polen, Italien oder Russland sehr begehrt. Es hat sich ein Gebrauchtmarkt entwickelt, auf dem sich für diese Bauteile gute Preise erzielen lassen.
    Dennoch auch für die Branche ist es ein Thema, dass der Rückbau aufwendig und teuer ist: Er kostet aktuell zwischen 20.000 und 30.000 Euro pro Windkraftanlage, die Einnahmen aus dem Verkauf der Bauteile und Rohstoffe sind dabei allerdings schon eingerechnet. Auch Alexander Brehm, ein Projektleiter für Großkomponenten bei psm, einem Unternehmen das sich auf die Wartung, Instandsetzung und den Abbau von Windkraftanlagen spezialisiert hat, berichtet, dass die Firma pro demontierte Anlage bis zu 30.000 Euro in Rechnung stellt. Angesichts der Wirtschaftsinteressen des Unternehmens wird diese Zahl sicherlich nicht zu niedrig angesetzt sein.Weitere Informationen zum Stand von Bau und Rückbau bietet die Onshore-Statistik des BWE und das Handelsblatt.

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