Die aktuelle Berichterstattung u.a. in der Hessenschau über das Thema Schallimmissionen bei Windenergieanlagen zeichnet teilweise ein verfälschendes Bild. Es werden eben nicht alle Windräder überprüft, sondern nach Einführung der neuen Hinweise der Länderarbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz in den Bundesländern (LAI) haben nach und nach die Bundesländer, wie Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und nun Hessen, die Erlasse und damit die Anforderungen an die Prognosemodelle angepasst. Die bisherigen Immissionswerte für Schall, die sich aus der TA Lärm ergeben, gelten unverändert fort.
Und überall dort, wo zusätzlich die Schallimmission nicht nur prognostiziert, sondern im Echtbetrieb gemessen wurde, wie bspw. im Windpark Rauschenberg, ist nichts zu überprüfen.
Doch auch das nun geforderte Interimsverfahren kann nicht die Realität 1;1 widergeben. Zwar wird die Bodendämpfung nicht mehr einberechnet und das Berechnungsverfahren auf eine frequenzabhängige Berechnung umgestellt. Es gibt aber auch Bereiche in denen das bisher angewandte sogenannte alternative Verfahren höhere Werte prognostiziert,
so u.a. im Nahbereich und ggf. wenn die Schallquelle höher als der Immissionsort liegt, wie fast überall im Mittelgebirge. (s. detaillierte Bewertung).
Fazit: Es werden also lediglich die Prognosemodelle abgeglichen. Die neuen Regelungen werden sich in einigen Fällen auf die Genehmigungsauflagen den Nachtbetrieb von Anlagen auswirken. Geforderte Drosselungen im seltenen Fall der Volllast können im Flachland häufiger im Mittelgebirge seltener werden. So oder so bleibt der Tagbetrieb davon unberührt, da dort, wie bei anderen Lärmverursachern auch, deutlich höhere Immissionsrichtwerte gelten. Die vielfach auch von einigen Politikern geweckte Erwartung, dass hiermit Windenergieanlagen verhindert würden, wird kaum erfüllt werden.
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