So nennt Regierungspräsident Witteck ein neue Karte zur die er am 17. Oktober dem Ausschuss für Energie, Umwelt, Ländlicher Raum und Infrastruktur vorgestellt hat.
Letzten Freitag hat der Umweltausschuss des RPs getagt und ihm wurde eine Karte mit dem aktuellen Planungsstand vorgestellt. Danach sieht es für den Wollenberg unverändert so aus, dass wenn die sich aufgrund einer vertiefenden Untersuchung zur Mopsfledermaus ergebenden Maßnahmen planerisch festgelegt werden, um eine Gefährdung zu minimieren, eine Genehmigung der Windkraftanlagen möglich ist.
Dies würde sowohl dem naturschutzrechtlichen Leitfaden entsprechen, der seit November 2012, als auch der Konkretisierung für die Mopsfledermaus, die seit Mai 2014 vorliegt und vor allem Abschaltzeiten während der Brutperiode beinhalten, wie sie mittlerweile auch für andere in der Genehmigung befindlichen Anlagen vorgesehen sind. Die vorgestellte Karte wird mit Erläuterungen voraussichtlich innerhalb einer Woche auf der Homepage des Regierungspräsidiums sowie im Energieportal Mittelhessen abrufbar sein und dann hier verlinkt.
Parallel teilen die Bürgermeister von Lahntal und Wetter mit, dass sie vorläufig die kommunalen Windparkpläne auf dem Wollenberg beenden. Dies eröffnet nun wieder den ehedem vorstellig gewordenen auswärtigen privaten Investoren in die Planungen einzusteigen.
Hier die vollständige Pressemitteilung des RPs vom 17.10.2014:
Regierungspräsidium Gießen stellt Karte zur Ausweisung von Windkraftvorranggebieten vor
Als einen weiteren Meilenstein für die Windenergiekonzeption in Mittelhessen hat Regierungspräsident Dr. Lars Witteck die überarbeitete Karte zur Ausweisung von Vorranggebieten für Windkraft bezeichnet, die das Regierungspräsidium (RP) Gießen heute (17. Oktober) dem Ausschuss für Energie, Umwelt, Ländlicher Raum und Infrastruktur (EULI) der Regionalversammlung Mittelhessen vorgestellt hat. „Mit dieser Karte ist der Rahmen für die Ausweisung von Vorranggebieten zur Nutzung der Windenergie aus fachlicher Sicht weitestgehend abgesteckt und das RP hat der Regionalversammlung eine gute Grundlage für ihre Entscheidung erarbeitet“, so Witteck. Dies sei ein großer und wichtiger Schritt in Richtung Planungssicherheit, da außerhalb der ausgewiesenen Vorranggebiete die Errichtung von Windkraftanlagen ausgeschlossen werde. Gleichzeitig erfülle Mittelhessen damit das von der Landesregierung vorgegebene Ziel, nach dem zwei Prozent der Regionsfläche für Windenergienutzung ausgewiesen werden sollen. „Mit 12.091 Hektar Grund und Boden weist die aktuelle Karte schon jetzt rund 2,2 Prozent unserer Fläche für Windkraft aus“, stellte Witteck vor dem EULI-Ausschuss fest.
Der Regierungspräsident skizzierte zunächst die Planungsschritte der vergangenen Monate. Nach der ersten Offenlegung des Entwurfs des Teilregionalplans Energie Anfang 2013 seien rund 3000 Einwendungen von Bürgern, Verbänden und öffentlichen Einrichtungen eingegangen, die sich – von seinen Planungsfachleuten bearbeitet – nun zu einem großen Teil in der Konzeption wiederfänden. „Wir sind uns als Region Mittelhessen unserer Verantwortung für eine kluge und nachhaltige Energiewende in Hessen bewusst“, so Witteck. Dabei sei ein wesentlicher Punkt nach wie vor der Arten- und Gebietsschutz in Bezug auf windkraftempfindliche Vogelarten. Deshalb werde in der Sitzung auch noch kein fertiges Planungskonzept, sondern ein Zwischenschritt präsentiert, der die Bereiche der beiden Vogelschutzgebiete „Hoher Westerwald“ und „Vogelsberg“ ausklammere. Die Behörde gehe dennoch den Schritt in die Beratungen der Regionalversammlung, um für die Bereiche außerhalb der nicht berücksichtigten Gebiete ein grundsätzliches Signal zu geben, wo künftig Windenergiestandorte möglich sein sollen.
Claudia Bröcker, federführende Bearbeiterin der Windenergiekonzeption, stellte im Anschluss anhand der Regionskarte die aktuellen Planungen vor. Grün eingetragen sind jene Gebiete, die seitens des Regierungspräsidiums als Vorranggebiete für Windenergienutzung vorgeschlagen werden, mit roter Farbe unterlegt sind die Gebiete, für die keine Ausweisungsempfehlung gegeben wird. Die Karte enthält zudem noch 15 „Gelbflächen“ mit insgesamt 2161 Hektar, für die derzeit ebenfalls noch keine abschließende planerische Aussage getroffen werden kann, da hier intern noch Fachfragen zu klären sind. Die Konzeption sieht außerhalb der noch nicht abschließend behandelten Gebiete insgesamt 136 Vorranggebiete für Windenergie vor.
Die Untersuchung der jetzt ausgeklammerten Gebiete soll voraussichtlich Anfang 2015 abgeschlossen werden, so Witteck. Daran schließe sich die Beratung und die Beschlussfassung über den Teilregionalplan Energie Mittelhessen durch die Regionalversammlung Mittelhessen für die zweite Offenlegung an. Stellungnahmen der Öffentlichkeit seien dann im Rahmen der zweiten Offenlegung möglich. Als zeitnahe nächste Schritte skizzierte er die Erörterung der Konzeption mit den Naturschutzverbänden und eine abschließende Beratung in den anstehenden EULI-Sitzungen im Dezember dieses Jahres. Im Sinne eines transparenten Verfahrens werde die Karte zur Windenergiekonzeption auf der Homepage des Regierungspräsidiums und im Energieportal Mittelhessen (www.energieportal-mittelhessen.de) in den nächsten Tagen eingestellt.
Ausschussvorsitzender Helmut Jung dankte der Verwaltung für die intensive Vorbereitung und Erarbeitung der Planungsunterlagen. Er verwies darauf, dass diese im November 2014 zunächst in den Fraktionen beraten werde. Ziel sei eine vorläufige Beschlussfassung über die jetzt vorgestellten Vorranggebiete als Empfehlung an die letztlich entscheidende Regionalversammlung. Mit der jetzigen Konzeption werde zwar noch keine abschließende Festlegung der Vorranggebiete getroffen, dennoch beinhalte sie einen großen Schritt in Richtung Planungssicherheit.
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